Sicherheit auf Reisen: In diesen Ländern ist der Feuerlöscher im Wohnmobil Pflicht

In Deutschland ist ein Feuerlöscher im Wohnmobil keine Pflicht – dennoch empfehlen Experten dringend, immer einen an Bord zu haben. Denn kleinere Brände, etwa an der Elektrik oder beim Kochen, sind schnell passiert. Und wer im Ernstfall vorbereitet ist, kann Schlimmeres verhindern.

Vor allem aber lohnt sich der Feuerlöscher für alle, die mit dem Reisemobil ins Ausland fahren. Denn in einigen Ländern Europas ist er gesetzlich vorgeschrieben – und das auch für internationale Reisende. Wer in Ländern wie Polen, Rumänien oder Griechenland ohne Feuerlöscher unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. In der Schweiz besteht die Pflicht ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Aber auch in weiteren Ländern wie Frankreich, Dänemark oder Norwegen wird die Mitnahme dringend empfohlen.

Zusätzlich verlangen manche private Stell- oder Campingplätze einen Feuerlöscher als Voraussetzung für die Übernachtung. Wer also sicher, flexibel und ohne Risiko reisen möchte, sollte das kompakte Sicherheitsgerät fest zur Grundausstattung zählen.

Unser Tipp: Achten Sie beim Kauf auf die Eignung für Fahrzeuge und überprüfen Sie regelmäßig das Haltbarkeitsdatum. So sind Sie nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite – sondern auch bestens vorbereitet.

Pflicht ab 2025: Ohne Gasprüfung droht Campern eine Strafe

Ab dem 19. Juni 2025 wird es für Camper ernst: Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen und installierter Flüssiggasanlage unterwegs ist, muss eine gültige Gasprüfung nachweisen können – sonst droht ein Bußgeld von bis zu 60 Euro, gestaffelt je nach Überziehungsdauer.

Grundlage ist der neue § 60 StVZO, der nach einer Übergangsphase die zweijährliche Gasprüfung zur Pflicht macht. Ziel ist es, die Sicherheit von Gasheizungen, Kochern und Kühlschränken an Bord zu erhöhen. Die Prüfung umfasst unter anderem Dichtheitskontrollen, Sichtprüfungen der Gasleitungen sowie die Funktionsfähigkeit aller Geräte.

Die Kosten für die Prüfung liegen laut ADAC zwischen 40 und 80 Euro. Sie darf nur von zertifizierten Sachkundigen nach DVGW G607 durchgeführt werden – etwa bei Fachwerkstätten, TÜV, DEKRA oder GTÜ. Wichtig: Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung, kann aber bei Bedarf parallel durchgeführt werden.

Wer keine gültige Prüfung nachweisen kann, muss diese bis spätestens 19. Juni 2025 nachholen. Neue Fahrzeuge haben die Prüfung bereits ab Werk. Für alle anderen gilt: Gasflasche anschließen, gelbes Prüfheft bereithalten und Termin vereinbaren.

Unser Tipp: Frühzeitig prüfen lassen und damit Sicherheit sowie Ordnungsgemäßheit für den nächsten Campingurlaub sicherstellen.

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